عربي - English - Française - Português - Español - - Italiano - русский


Publiziert 17. Juni 2013 | Von Lawyers Of Truth

Tagtäglich werden Mädchen und Frauen im Westen wegen ihres Kopftuches diskriminiert, benachteiligt und unterdrückt. Kürzlich wurden zwei Mädchen in der Schweiz von ihrem Lehrer und der Schulleitung nach Hause geschickt, weil sie ein Kopftuch trugen.

Zwar wurde es ihnen hinterher dann vom Schulrat doch noch erlaubt, mit ihrer islamischen Bekleidung in die Schule zu gehen, dennoch liegt es auf der Hand, wie sich diese Mädchen nach diesem Ereignis wohl fühlen müssen: nicht akzeptiert und unerwünscht auf Grund ihrers Kopftuches!

Dass es in sogenannten demokratischen Ländern, in denen angeblich die Menschenrechte gewahrt werden, überhaupt zur Debatte steht, ob Mädchen, die sich aus religiösen Gründen für ein Kopftuch entscheiden, zur Schule gehen dürfen, zeigt mit welcher Heuchelei wir es im Westen zu tun haben.

Während man vorgibt, dass man sich wegen der angeblichen Unterdrückung der muslimischen Frau sorgen würde, unterdrückt man selber die Frauen, indem man sie zwingen möchte, sich zu entblößen und ihre Religion nicht zu praktizieren.

Bei diesem Vorfall handelt es sich auch nicht etwa um eine Einzelentscheidung durch besonders rassistische/islamfeindliche Menschen, nein, vielmehr hält die SVP des Kantons St. Gallen beispielsweise die Entscheidung des Schulrates für falsch und hält es für nötig, ein Kopftuchverbot kantonal gesetzlich zu regeln. Die SVP ist im Nationalrat die stärkste Partei nach Sitzen und bildet damit die größte Fraktion in der Bundesversammlung.

Angesichts solcher Zustände ist es bestenfalls ein Witz, wenn Politiker tagein tagaus über Integration sprechen und von Muslimen fordern, dass sie sich ein Beispiel an "den westlichen Werten" nehmen und sich mehr in die Gesellschaft einbringen sollten.

In den westlichen Ländern scheint es nicht einmal sichergestellt, dass Mädchen ohne Probleme zur Schule gehen können, sofern sie ihre religiösen Pflichten dabei nicht vernachlässigen.

Ganz zu schweigen natürlich, wenn eine eine Frau mit islamischer Bedeckung einen Beruf nachgehen möchte, wie beispielsweise erst kürzlich wieder der Fall einer konvertierten Schweizerin zeigt.

Sie sei als Stellvertretung für rund dreieinhalb Monate befristet in einem Kindergarten eingestellt worden, da eine vorherige Kindergärtnerin unerwartet ausgefallen und es trotz großer Bemühungen nicht möglich war, jemand anderes mit der notwendigen Qualifikation zu finden. Von dem Rektor der Volksschule wurde sie als "fachlich sehr gut" bewertet und es gäbe von den "direkt involvierten Eltern" keinerlei negative Rückmeldung.

Dennoch wird sich an ihr Kopftuch gestört und die Entscheidung die Frau auch nur befristet als Ersatz einzustellen, von Politikern als falsch erachtet.

Fazit: Kopftuch ist in den meisten westlichen Ländern unerwünscht und da dieses zu den fundamentalen Pflichten für Frauen im Islam gehört, ist dies somit ein klares Signal wie sehr der Islam und praktizierende Muslime im Westen akzeptiert werden.


Quelle: Dawa news