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Eine Studentin in Birmingham darf ihren Nikab zur Vorlesung tragen, eine Angeklagte in London muss ihn vor Gericht abnehmen: Großbritannien debattiert wieder über Gesichtsschleier im öffentlichen Raum. Am Ende gilt: Im Zweifel für die Toleranz.

Müssen strenggläubige Muslime vor Gericht ihr Gesicht zeigen? Der Londoner Richter Peter Murphy meint Ja. Er hat am Montag entschieden, dass eine muslimische Angeklagte bei ihrem Prozess im November ihren Gesichtsschleier zumindest zeitweise abnehmen muss. Die 22-jährige Londonerin hatte sich bislang geweigert, ihr Gesicht in Anwesenheit von Männern im Gerichtssaal zu entblößen. Eine weibliche Polizistin musste sie im Nebenraum identifizieren, bevor sie vollverhüllt im Saal erschien.

Es sei wichtig, dass die Jury das Gesicht der Angeklagten bei ihrer Aussage sehen könne, schrieb der Richter in seiner Entscheidung. Sie dürfe den Schleier aber während der Anhörung anderer Zeugen im Gerichtssaal tragen.

Uni Birmingham gab nach

Die Entscheidung heizt die britische Debatte über die Verhüllung im öffentlichen Raum weiter an. Vergangene Woche hatte eine 17-jährige Studentin am Metropolitan College in Birmingham protestiert, als ihr zu Beginn ihres ersten Semesters gesagt wurde, sie könne nicht mit ihrem Gesichtsschleier an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Die Uni hatte vor acht Jahren ein generelles Verbot von Schleiern, Mützen und Kapuzen ausgesprochen. Die Studentin beschwerte sich wegen Diskriminierung in der Lokalzeitung, es gab eine Online-Petition mit 8000 Unterschriften, erste Abgeordnete mischten sich ein. Schließlich gab die Uni-Leitung nach. Man werde künftig Ausnahmen von der Kleiderordnung zulassen, teilte sie vergangenen Donnerstag mit.

Beide Fälle rühren an die fundamentale Frage: Darf der Staat sich einmischen, wenn jemand unter Berufung auf seinen Glauben sein Gesicht verhüllen möchte? Die Anwältin der Angeklagten in London hatte argumentiert, dass die Europäische Menschenrechtskonvention ihrer Mandantin ein Recht auf den Schleier vor Gericht gebe.

Murphy hingegen verwies darauf, dass "eine gewisse Einschränkung" dieses Rechts in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sei. Der Richter und die Jury müssten die Gesichtsregungen der Angeklagten sehen können, um zu einem Urteil zu gelangen. Es könnten jedoch Schutzwände aufgestellt werden, um die Frau gegen Blicke der übrigen Anwesenden im Saal zu schützen. Auch bot er an, dass sie per Videoschalte aussagen könne.

Tories und Liberale fordern Verhüllungsverbot

Der Kompromiss ist ein typisches Beispiel dafür, wie Großbritannien bislang mit dem Schleier umgeht. Während Frankreich 2010 ein allgemeines Burkaverbot im öffentlichen Raum einführte, gilt auf der Insel das Gebot der Toleranz. Es gibt keine nationalen Gesetze, die Behörden und Gerichte sollen von Fall zu Fall entscheiden.

Seit der Beschwerde der Studentin in Birmingham werden nun jedoch wieder Rufe nach einem nationalen Verhüllungsverbot laut. Gesichtsschleier müssten an allen Schulen und Universitäten verboten werden, fordern Tories wie die Unterhausabgeordnete Sarah Wollaston. Auch Innen-Staatssekretär Jeremy Brown vom liberalen Koalitionspartner sprach sich für eine "nationale Debatte" aus. Die Gesellschaft lasse Minderjährigen schließlich auch keine Wahl bei Alkohol, Rauchen oder Ehe, sagte er. Die Liberalen müssten abwägen, wie man die persönliche Freiheit am besten schütze.

Bei muslimischen Verbänden stoßen die Verbotsforderungen auf heftigen Widerstand. "Jeder Versuch von illiberalen männlichen Politikern, muslimischen Frauen zu diktieren, was sie tragen sollen, wird angegriffen werden", sagte Mohammed Schafik, Chef der Ramadan-Stiftung.

Unterstützer der Studentin verwiesen darauf, dass ihre Verhüllung keine Gefahr darstelle. Sie sei außerdem jederzeit bereit, sich auszuweisen und ihr Gesicht zu zeigen, wenn Angestellte der Uni sie dazu aufforderten.

Die Spitzen der Regierung sehen offensichtlich keinen Anlass zum Handeln. Premierminister David Cameron sagte, die Kleiderordnung sollte weiterhin jede öffentliche Institution für sich selbst festlegen. Er hätte jedenfalls nichts dagegen, falls die Schule seiner Kinder ein Schleierverbot einführen sollte. Der liberaldemokratische Vizepremier Nick Clegg gab zu bedenken, es sei "sehr unbritisch, den Leuten zu sagen, was sie anziehen sollen". Ausnahmen könne er sich nur an den Sicherheitskontrollen im Flughafen und im Klassenzimmer vorstellen: "Die Lehrer sollten ihren Schülern ins Gesicht sehen können".
Quelle:spiegel