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Keine Verherrlichung des Krieges

In keinem der zitierten Verse kann von einer Verherrlichung des Krieges gesprochen werden. Ganz im Gegenteil werden die Muslime aufgerufen, Frieden zu schließen, sobald sich eine Möglichkeit dazu bieten:

Sind sie aber zum Frieden geneigt, so sei auch du ihm geneigt. Und vertraue auf Allah. Siehe, Er ist der Hörende, der Wissende. Und wenn sie dich betrügen wollen, so genügt dir Allah. Er ist es, Der dich mit Seiner Hilfe und mit den Gläubigen stärkt.“ [8:61][8:62]

„... Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten, ohne euch zu bekämpfen, und euch Frieden anbieten, gibt euch Allah keine Erlaubnis, gegen sie vorzugehen.“ [4:90]

Wie man sehen kann, ist der Islam eine Religion des Friedens, der nach Frieden verlangt, solange der Krieg nicht unbedingt erforderlich ist.

So lässt sich auch erklären, warum es falsch ist, religiös begründete Kriege in und zwischen muslimischen Staaten als solche anzusehen, die vom Islam geboten werden. Diese Kriege unterscheidet nichts von den Kriegen, die zur gleichen Zeit an anderen Orten der Welt geführt wurden. Deshalb muss die Bezeichnung „Heiliger Krieg“ nicht nur als falsch zurückgewiesen werden. Sie ist vielmehr eine bewusste Verfälschung des Begriffes Dschihâd.

Hinzukommt, dass das Wort „Dschihâd“ unterschieden werden muss von den Wörtern „Harb“ und „Kitâl“, die als Synonyme für Krieg benutzt werden. Wörtlich bedeutet „Dschihâd“„sich bemühen“,„Anstrengung zeigen“.„Harb“ hingegen meint die Vernichtung bis zur Unkennlichkeit, während „Kitâl“ das gegenseitige Töten bezeichnet. Man sieht also, dass dem Islam der Begriff des „Heiligen Krieges“ (Bellum sacrum: Bellum iustum) fremd ist.

Zusamenfassend kann festgehalten werden, dass der Dschihâd keine Form der Kriegsführung, sondern eine umfassende Lebensweise ist, weshalb er nicht mit Terror und Gewalt gleichgesetzt werden kann. Denn im Gegensatz zum Krieg, also einem zwischenstaatlichen Konflikt, bei dem das Leben von Zivilisten geschützt ist, kommen bei einer terroristischen Handlung viele Zivilisten ums Leben. Den Beschluss einen Krieg zu führen, der als Dschihâd angesehen werden kann, darf ohnehin nur eine staatliche Instanz fassen. Der Widerstand gegen eine unrechtmäßige Einnahme des Landes jedoch betrifft das ganze Volk, so dass zeitweise eine vom Volk anerkannte Widerstandsbewegung die Initiative ergreifen kann. Aber auch in einer solchen Situation haben die Verbote bezüglich der Kriegführung Gültigkeit.

Ein anderes Phänomen, dass nicht unbeachtet gelassen werden darf, ist, dass Terror neben Personen und Gruppen auch von Staaten ausgeht. So dient Terror auch heute Staaten als Mittel, um die eigenen Staatsbürger oder die Bevölkerung eines anderen Staates zu unterdrücken. Unsere Aufgabe ist es nun, dem Dschihâd-Verständnis des Islams zu neuem Leben zu verhelfen.


Quelle:igmg