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Die Verletzlichkeit eines einsamen Gläubigen

Im Islam sind die Freiheiten des Einzelnen sowie die Interessen der Gemeinschaft aufeinander abgestimmt. Ihre Rechte und Pflichten sind ausgewogen. Die Vor- und Nachteile sind gerecht verteilt. Der Schöpfer der Menschen ist gleichzeitig Gesetzgeber. Darum ist es unmöglich, dass Allah mit Seiner Weisheit Regeln aufstellen würde, die ungerecht oder gegen die Natur des Menschen wären.

Jeder Mensch ist ein individuelles Wesen und bestrebt, in bester Weise zu überleben. Jeder Mensch ist aber auch ein geselliges Wesen und neigt dazu, in der Gemeinschaft zu leben. Tatsächlich ist ein einzelner Mensch verletzlich und einsam.

Das optimale System trägt diesen beiden Aspekten des Menschen Rechnung und ermöglicht es ihm, dass er entsprechend seinen Bedürfnissen leben kann. So ist es denn auch nicht erstaunlich, dass der Islam als natürliche Religion ausgewogen und gerecht ist. Weder der Mensch als Individuum noch die Gemeinschaft werden in irgendeiner Form überbelastet. Es gibt sowohl Rechte und Pflichten für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft, alle im Rahmen des Machbaren.

Die Wahrung der Würde jedes Menschen

Im Islam hat jeder Mensch Rechte und Pflichten, die es ihm ermöglichen, seine Bedürfnisse zu befriedigen und in Würde zu leben. Jedes Leben ist wertvoll und darf nicht mutwillig zerstört werden. Allah sagt:

Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Isra´ils vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne (dass es) einen Mord (begangen) oder auf der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es´, als ob er alle Menschen am Leben erhält. (Koran Sura Al-Ma’ida 5:32)

Also solches Töten ist strafbar.

Die Freiheit des Glaubens

Im Islam hat jeder Mensch das Recht zu glauben, was er will und er darf nicht dazu gezwungen werden, seinen Glauben zu wechseln. Allah sagt:

Es gibt keinen Zwang im Glauben. (Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von (dem der) Verirrung. (Koran Sura Al-Baqara 2:256)

Die Unantastbarkeit der Ehre

Im Islam ist die Ehre und der Ruf jedes Menschen zu wahren. Niemand darf sein Recht auf Würde verletzen. Weder darf er in seiner Anwesenheit erniedrigt werden, noch darf üble Nachrede verbreitet werden. Allah ermahnt die Gläubigen:

O die ihr glaubt, meidet viel von den Mutmaßungen; gewiss, manche Mutmaßung ist Sünde. Und sucht nicht (andere) auszukundschaften und führt nicht üble Nachrede übereinander. Möchte denn einer von euch gern das Fleisch seines Bruders, wenn er tot sei, essen? Es wäre euch doch zuwider. Fürchtet Allah. Gewiss, Allah ist Reue-Annehmend und Barmherzig. (Koran Sura Al-Hugurat 49:12)

Die Unantastbarkeit des Eigentums

Im Islam wird das Recht auf Eigentum geschützt. Ohne Zustimmung darf davon nichts genommen werden. Allah sagt:

O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, dass es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt. (Koran Sura An-Nisa 4:29)

Die Respektierung des Heims

Im Islam wird auch die Privatsphäre des Menschen unter Schutz gestellt und sein Heim darf weder in seiner Anwesenheit noch Abwesenheit ohne Bewilligung betreten werden. Allah beschreibt das Vorgehen:

O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser, die nicht eure (eigenen) Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf dass ihr bedenken möget! (Koran Sura An-Nur 24:27)

Die erwünschte aufbauende Kritik

Im Islam werden die Menschen dazu angehalten, einander mit guten Absichten auf Mängel aufmerksam zu machen und damit sowohl dem Mitmenschen als auch dem Gesamtwohl einen Dienst zu erweisen. Allah sagt:

Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet. Jene sind es, denen es wohl ergeht. (Koran Sura Al-Imran 3:104)

Die Eigenverantwortung

Im Islam wird auch an die Eigenverantwortung appelliert, die mit den gewährten Freiheiten des Individuums einhergehen. Allah erklärt die Bedingungen und warnt:

Jede Seele haftet für das, was sie erworben hat, (Koran Sura Al-Muddatir 74:38)

Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. (Koran Sura Al-Baqara 2:286)

Keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich. Und wenn eine Schwerbeladene (zum Mittragen) ihrer Last aufruft, wird nichts davon (für sie) getragen, und handelte es sich dabei um einen Verwandten. Du kannst nur diejenigen warnen, die ihren Herrn im Verborgenen fürchten und das Gebet verrichten. Und wer sich läutert, läutert sich nur zu seinem eigenen Vorteil. Und zu Allah ist der Ausgang. (Koran Sura Fatir 35:18)

Ja, bei deinem Herrn! Wir werden sie allesamt ganz gewiss befragen über das, was sie zu tun pflegten. (Koran Sura Al-Higr 15:92/3)

Und hütet euch vor einem Tag, an dem ihr zu Allah zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele in vollem Maß zukommen, was sie verdient hat, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt. (Koran Sura Al-Baqara 2:281)

Das Vorrecht der Gemeinschaft

Im Islam steht das Gemeinwohl über den Rechten des Einzelnen. Darum werden die individuellen Rechte – falls notwendig – zum Wohl der Gemeinschaft eingeschränkt, damit niemand Schaden erleidet. Kein Muslim darf seine Rechte zum Nachteil der Gemeinschaft durchsetzen.

Quelle: Ratib An-Nabulsi

Übersetzt durch

Der wahre Islam