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Das Tarawîh-Gebet


Bei der Verrichtung des Tarawîh-Gebets finden wir das Phänomen, daß die heutige Praxis nicht mit der authentisch überlieferten Sunna des Propheten (a.s.s.) übereinstimmt. Zur Zeit des a.s.s.) und nach seinem Tod verrichteten seine Gefährten das Tarawîh-Gebet wahlweise zu Hause oder in der Moschee. ‘Aischa (r.a.), die Ehefrau des Gesandten Muhammad (a.s.s.)), berichtete:
Der Gesandte Allahs verrichtete das Tarawîh-Gebet in der Moschee und einige Muslime folgten ihm darin. Dann verrichtete er es am nächsten Tag, und die Muslime, die ihm folgten, waren mehr. Am dritten und vierten Tag versammelten sich die Muslime in der Moschee, der Prophet (a.s.s.) aber blieb zu Hause. Am nächsten Tag sagte er: ‚Ich sah euch, und nur die Befürchtung, daß dieses Gebet für euch zur Pflicht werden würde, hinderte mich daran, zu euch zu kommen.‘" (Al-Bukhârî und Muslim)
Omar Ibn-ul-Khattâb (r.a.), der zweite rechtgeleitete Kalif, änderte diese Praxis und ließ das Tarawîh-Gebet täglich in der Moschee gemeinsam verrichten.
Die Anzahl der Rak'a (Gebetseinheiten) beim Tarawîh-Gebet beträgt nach der Sunna des Propheten (a.s.s.) nicht mehr als acht Rak'a. ‘Aischa (r.a.) bestätigte, daß der Gesandte Allahs nicht mehr als 11 Rak'a (Sunna-Gebet nach dem ‘Ischâ-Gebet) im Ramadan oder außerhalb des Ramadan betete. Davon waren drei Rak‘a Witr-Gebet.
Historische Überlieferungen besagen jedoch, daß die Muslime zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen Omar, Othman und Ali 20 Rak'a beim Tarawih-Gebet verrichteten. Aufgrund dieser Überlieferungen der Praxis der Gefährten beten die Hanafiten und die meisten Hanbaliten heutzutage 20 Rak’a.


Die Nacht der Macht (Lailat-ul-Qadr)

Die Nacht der Macht, Lailat-ul-Qadr, ist die Nacht, in der die ersten Qur’ân-Verse der Sura Al-‘Alaq offenbart wurden. Manche gute und rechtschaffene Muslime sahen und erlebten ganz individuell das Zeichen Allahs in dieser Nacht, das - manchen Ahadith zufolge - in den letzten zehn ungeraden Tagen des Monats Ramadan zu erwarten ist. Allah (t.) sagt dazu:
Wahrlich, Wir haben ihn (den Qur’ân) herabgesandt in Lailatu-l-Qadr. Und was lehrt dich wissen, was Lailat-ul-Qadr ist? Lailat-ul-Qadr ist besser als tausend Monate. In ihr steigen die Engel und Gabriel herab mit der Erlaubnis ihres Herrn zu jeglichem Geheiß. Frieden ist sie bis zum Anbruch der Morgenröte" (Sura Al-Qadr)
Aischa (r.a.), berichtete, dass der Gesandte Allahs (a.s.s.) sagte:
„Erwartet Lailat-ul-Qadr in den letzten zehn Tagen des Ramadan, die ungerader Zahl sind." (Al-Bukhârî)
Aischa (r.a.) berichtete:
O Gesandter Allahs, was würdest du mir (für ein Bittgebet) empfehlen, wenn ich weiß, in welcher Nacht Lailat-ul-Qadr ist? Was soll ich sagen?" Er sagte: „Sprich dann: ‚O Allah, mein Gott! Wahrlich Du bist Der Allvergebende, und Du liebst die Vergebung, so vergib mir!‘" (Ahmad, At-Tirmîdhî und Ibn Mâdscha)


Das Sich-Zurückziehen in die Mosche (I’tikâf)


Dies betrifft diejenigen, die sich in die Moschee zurückziehen wollen. Die Abgeschlossenheit in der Moschee kann zu jeder Zeit, insbesondere während der letzten 10 Tage des Fastenmonats Ramadan, vorgenommen werden und ist im übrigen keine Pflicht, sondern lediglich eine Empfehlung für die Gläubigen, sich nach der Sunna des Propheten (r.a.) während des Fastenmonats zurückzuziehen und sich ganz auf Allah (t.) und Seine Gnade zu konzentrieren möchten.


Zakat-ul-Fitr
Die Zahlung dieser Zakat ist Pflicht für alle Muslime (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für die Verfehlungen während des Fastens im Ramadan angesehen. Diese Zakat betrug ursprünglich ein Sa‘ (ca. vier Handvoll) Weizen, Rosinen oder Datteln. Anstelle dieser Naturalien darf man heutzutage den Gegenwert in Bargeld entrichten.
Die Höhe der Zakat wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land.
Beispiel:
Die Zakat-ul-Fitr betrug 1997 und 1998 für die Schweiz Sfr. 15.-.
Diese Zakat soll im Zeitraum von Anfang bis Ende des Fastenmonats Ramadan entrichtet werden, in jedem Fall aber vor dem Fest des Fastenbrechens (‘Id-ul-Fitr).
Verwendete Abkürzungen
•    t. (ta’âla): der Erhaben
•    a.s.s. (‘alaihi assalatu wassalam): der Friede Allahs und Sein Segen sei mit ihm
•    r.a. (radiya-Allahu ‘anhu): möge Allah an ihm Wohlgefallen haben
Quellenangaben
•    Amir M.A. Zaidan, „Fiqh-ul-‘Ibadat", Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen, IKD, Frankfurt a.M.
•    Abdel Hassib, Khalid Fouzi, „Führer durch das Fasten", Rissalat al-Masjid, Zürich, 1998
•    Ahmad Kamil H. Darwish, „Was ist Islam?", Islamisches Zentrum München, 1985

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