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Wenn der normale Westler von Scharia hört, streuben sich ihm die Haare und er wird unweigerlich an finstere Taliban denken, die unter Burkas vermummte Frauen steinigen, und an das saudische Regime, das Dieben die Hand abhackt.

Man könnte jetzt lapidarisch erwidern, "Stiehl nicht, dann wird dir auch nicht die Hand abgehackt! Ist das so schwierig, das Stehlen oder Ehebruch sein zu lassen?" weil man schon müde wird, die ganzen Geschichten aus der Regenbogenpresse zu kommentieren.

Aber die Angst ist wohl eher darauf begründet, dass man in einem "Islamischen Staat" Opfer einer grausamen Strafe werden könnte, die man gar nicht verdient hat! Man denkt da an die Frau in Nigeria, die vergewaltigt wurde, und deswegen auch noch zu Tode verurteilt wurde, weil sie "Ehebruch" begangen hat! Deswegen sollte man wissen, dass sogenannte Islamische Staaten gemeinhin keinen Islamischen Standard anwenden, wenn es um Scharia geht, um nicht Islam selbst die Schuld in die Schuhe zu schieben, sondern denjenigen, die sich zwar Muslime nennen, aber nicht Islamischem Recht Geltung verschaffen!

Die Strafe des Steinigens ist im Islam nur für Ehebruch vorgesehen, und zu ihrer Verhängung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, andernfalls liegt keine islamisch zu rechtfertigende Handlungsweise vor. Zum Nachweis des Ehebruchs müssen entweder vier Personen die Tat bezeugen oder ein Geständnis vorliegen. Zieht auch nur einer der vier Zeugen seine Aussage zurück oder stimmt diese nicht mit derjenigen der anderen überein, so sind alle vier Zeugen mit achtzig Hieben zu bestrafen. Dies allein schon stellt eine Abschreckung für Leute dar, die andere zu Unrecht des Ehebruchs beschuldigen wollen. Da die Tat in allen Einzelheiten übereinstimmend bezeugt werden muß, ist es nahezu unmöglich, daß dies geschieht, wenn der Ehebrecher oder die Ehebrecherin die Zeugen hierzu nicht gewissermaßen einlädt - wobei er oder sie sich bewußt ist, daß er/sie dafür zur Steinigung verurteilt werden kann.

In den uns überlieferten Fällen aus der Zeit des Propheten Muhammad - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - erfolgten die Verurteilungen auf Grund von Geständnissen. So kam ein Mann zum Propheten und sagte, er habe sich ins Verderben gestürzt, was ein indirekter Ausdruck für Ehebruch ist. Da wandte sich der Prophet von ihm ab, und erst beim dritten Mal schenkte er ihm Gehör und fragte ihn, ob er bei Verstand sei. Er wies seine Gefährten an, am Munde des Mannes zu riechen, ob er vielleicht betrunken sei. Dann befahl er, ihn steinigen zu lassen. Als seine Gefährten zurückkamen und berichteten, der Mann habe versucht, wegzulaufen, als sie mit seiner Steinigung angefangen hatten, sie hätten ihn jedoch eingeholt und mit ihren Schwertern getötet, sagte er: "Ihr hättet ihn laufen lassen sollen." Daraus läßt sich entnehmen, daß man das Geständnis, Ehebruch begangen zu haben, nicht leichtfertig aussprechen und annehmen soll, daß es freiwillig und ohne äußere Einflüsse - also auch nicht unter Zwang - abgelegt werden soll, und daß die Flucht jenes Mannes als Rücknahme seines Geständnisses zu werten ist, die die Aufhebung des Urteils zur Folge hat. In einem anderen Fall sagte der Prophet zu einem seiner Gefährten, der über eine gesteinigte Ehebrecherin geschimpft hatte: "Die von ihr durch die Steinigung geleistete Sühne würde auf andere Personen verteilt für die Hälfte der Bewohner der Stadt ausreichen."

In diesem Sinne ist auch Jesu Verhalten zu sehen, als er laut Evangelium zu Leuten, die gerade eine Ehebrecherin steinigen wollten, sagte: "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein." Damit meinte er nicht, daß man die Strafe des Steinigens abschaffen sollte, sondern daß die Ehebrecherin, indem sie diese harte Bestrafung auf sich nahm und als Sühne für ihr Verbrechen betrachtete, so frei von Sünde geworden war wie keiner der Anwesenden, die sich an ihrer Steinigung beteiligten. Er meinte nicht, dass man keine Strafen verhängen sollte, sondern warnte vor Selbstgerechtigkeit und Überheblichkeit.

Bei den islamischen Religionsgelehrten besteht Meinungsverschiedenheit darüber, wie mit der Homosexualität umzugehen und wie sie einzustufen und zu bestrafen ist. Während einige sie grundsätzlich als todeswürdiges Verbrechen ansehen, weil sie der Überlieferung nach vom Volk des Propheten Lot praktiziert wurde, das zur Strafe dafür physisch ausgelöscht wurde, legen andere die Maßstäbe für außerehelichen Geschlechtsverkehr an, worauf für Unverheiratete hundert Hiebe und ein Jahr Verbannung (bzw. Haftstrafe) und für Verheiratete (selbstverständlich nicht in einer Homsexuellenehe, sondern in einer normalen Ehe mit einer Frau) die Steinigung stehen, unter den o.g. Bedingungen.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird jedem grundsätzlich das Recht auf Leben zugesprochen, wobei bei bestimmten Straftaten Näheres durch ein Gesetz geregelt wird, was bedeutet, daß die Option der Wiedereinführung der Todesstrafe offengehalten wird. Tatsächlich ist die Todesstrafe im Geltungsbereich des deutschen Rechts im Kriegsfall unter bestimmten Umständen vorgesehen. Der Koran sagt: "Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund" [Sure 6, 151 u. 17, 23], wobei mit "Seele" nicht die unsterbliche Seele gemeint ist, sondern die Person, bestehend aus Körper, Geist und Triebseele. Diese Vorschrift steht also nicht im Widerspruch zum GG, da ein "rechtmäßiger Grund" nur in einer einschränkenden Gesetzesregelung bestehen kann und nicht in willkürlichem Töten in Selbstjustiz. Wie bereits erwähnt, gesteht das Gesetz in Deutschland - im Gegensatz zum islamischen Recht - weitgehend jedoch nicht dem ungeborenen Kind im Mutterleib das Recht auf Leben zu!

In falschem Verständnis wird die islamische Scharia meistens auf das islamische Strafrecht reduziert, während sie ein umfassendes Gebäude zur Regelung sowohl der gottesdienstlichen Handlungen als auch anderer Bereiche darstellt. Wenn also ein Muslim auf Grund der ihm vom GG gewährten freien Religionsausübung sein Gebet verrichtet und zuvor die nötige rituelle Waschung vollzieht, dann wird damit in Deutschland bereits teilweise "die Scharia" praktiziert. Im Bereich der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen läßt die Scharia dem Gewohnheitsrecht großen Spielraum, so daß in Deutschland geltendes Recht auch nach der Scharia als Recht gilt, und so besteht beim bürgerlichen Recht größtenteils Übereinstimmung. Zu Konflikten kommt es meist im Bereich des Eherechts durch die in Deutschland als einzig gesetzlich anerkannte standesamtliche Eheschließung und gerichtliche Scheidung. Eigentlich sind Eheschließung und -Auflösung in allen Kulturen der Welt in der Religion verankert und von der Religion bestimmt, weswegen es m.E. eine inakzeptable Einmischung des Staates darstellt, darüber entgegen der Regelungen der jeweiligen Religion zu verfügen. Im Rahmen der freizügigen gesetzlichen Regelung von sexuellen Beziehungen ist es den Muslimen in Deutschland praktisch möglich, in vom Staat nicht anerkannten, nur nach islamischem Recht geschlossenen Ehen bis zu vier Frauen gleichzeitig zu haben. Probleme treten dann auf, wenn ein Teil der daran Beteiligten sich nicht an die islamischen Vorschriften hält oder der Aufenthaltsstatus nicht durch eine solche Ehe gesichert werden kann. Ansonsten spielen sich diese Dinge meist unbemerkt von der nichtmuslimischen Bevölkerung ab, und es liegt den Muslimen fern, letzterer ihre Vorstellungen aufnötigen zu wollen.

Außerhalb des Geltungsbereichs des islamischen Rechts und ohne eine wirkliche islamische Gerichtsbarkeit kann und darf das islamische Strafrecht nicht angewandt werden. Wenn gläubige Muslime bspw. deshalb nicht stehlen, weil sie fest davon überzeugt sind, daß über sie ein höheres Wesen wacht, das ihnen den Diebstahl sowohl an Muslimen als auch an Nichtmuslimen verboten hat, und nicht wegen eines von Menschen erlassenen Gesetzes, das man zu übertreten sucht, sobald man sich dabei unbemerkt wähnt, oder wenn Muslime keine Verkehrsunfälle und andere Schäden durch Trunkenheit verursachen, dann ist das von der Mehrheit der Europäer sehr wohl erwünscht! Die von Ihnen beanstandeten Verhaltensweisen, an denen sich die nichtmuslimischen Europäer stoßen, sind in den meisten Fällen nicht auf die islamische Religion als solche zurückzuführen, sondern auf das unislamische Verhalten derjenigen Muslime, die ihre Religion nicht richtig kennen oder sie und deren Vorschriften nicht ernst nehmen.

von Frank Abdullah Bubenheim

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