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Im vorangegangenen Abschnitt wurde bereits erwähnt, dass man jene, die die Sunna ablehnten, in zwei Gruppen einteilen kann: Jene, die aus ihrer Ablehnung kein Hehl machten und dazu aufriefen, die Sunna in ihrer Gesamtheit zu verwerfen, seien es Überlieferungen Einzelner (ahâd) oder Gruppen von Überlieferern (mutawâtir). Sie meinten, diese Überlieferungen seien unbedeutend und der Qurân habe die Sunna nicht nötig. Sie suchten Zweifel an einigen Gruppen von Überlieferungen zu wecken und nachdem das nicht gelungen war, diese in ihrer Gesamtheit anzufechten. Einige Hadîthe erkannten sie an, andere lehnten sie ab. So auch jene Berichte, die nicht von mehreren Gruppen überliefert wurden, mit der Behauptung, diese seien zweifelhaft. Sie lehnten diese selbst und jegliche Argumentation in Verbidnung mit diesen Hadîthen ab.

Die Mu`tazila gehörte zu den Ersten, die sich dieser Angelegenheit widmeten, um ihren Spott mit den Texten zu treiben. Sie nahmen eine Gruppe von authentischen Hadîthen, die dem widersprachen, was bezüglich der Religion neu ersonnen worden war und schlossen alle Wege zur Erkenntnis Allâhs, Seiner Namen und Eigenschaften. Dafür täuschten sie die Menschen durch imaginäre Ansichten, die sie selbst als Verstandesschärfe und eindeutige Beweise bezeichneten, den Offenbarungstexten vorzogen und an die sie sich im Urteil über diese wandten.

Die Gelehrten des Islam nahmen zu jenen Behauptungen, dass die Überlieferungen Einzelner ungültig seien, Stellung, widerlegten Irrtümer und Scheinargumente diesbezüglich durch klare Beweise, die keinerlei Zweifel darüber aufkommen lassen, dass es zulässig ist, jenen Hadîthen (hadîthu-l-ahâd) zu folgen und sie zur Argumentation heranzuziehen. Imâm As-Schâfiî gehörte zu den ersten dieser Gelehrten. Er widmete jenem Thema ein umfangreiches Kapitel seines Werkes Ar-Risâla mit dem Titel Al-Hudscha fî Tathbîti Chabaril-Wâhid und argumentierte diesbezüglich am vorzüglichsten, sodass sich all jene, die sich nach ihm dieses Themas annahmen, auf ihn bezogen.

Die Kritiker indessen bezogen sich auf einige haltlose Scheinargumente, mit denen sie ihre Ablehnung der Überlieferung Einzelner zu begründen suchten. Dazu gehört unter Anderem die authentische Überlieferung des Dhu-l-Jadain, der berichtete, dass der Prophet (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) einst bei einem Nachtgebet nach zwei Niederwerfungen das Gebet beendete. Dhu-l-Jadain fragte ihn: „Hast du das Gebet verkürzt oder warst du vergesslich?“ Der Prophet (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schenkte seinem Hinweis erst Glauben, als auch Abû Bakr, Umar und andere vertrauenswürdige Personen dasselbe bestätigten. Er vervollständigte daraufhin sein Gebet und verrichtete dann die Niederwerfung des Vergessens. Wäre der Hinweis eines Einzigen Beweis genug, so die Kritiker, hätte der Prophet (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ohne weiteres Zögern und ohne Fragen sein Gebet vervollständigt.

Weiterhin meinen sie, dass selbst von einigen Gefährten überliefert sei, dass sie das Festhalten an Berichten, die nur von einem Einzelnen überliefert wurden, ablehnten. So verweisen sie darauf, dass Abû Bakr den Bericht von Al-Mughîra ibn Schu`ba bezüglich des Erbteils der Großmutter ablehnte, bis auch Muhammad ibn Maslama das Gleiche berichtete. Ebenso stehe fest, dass Umar den Bericht Abû Mûsâs bezüglich der Bitte um Erlaubnis ablehnte, bis auch Abû Sa`îd gleiches berichtete. Alî folgte keinem Bericht, bevor Abû Bakr ihm folgte. Âischa lehnte den Bericht Ibn Umars über die Peinigung der Verstorbenen durch die Tränen ihrer Angehörigen ab und so weiter.

All diese von ihnen vorgebrachten Beispiele sind in Wirklichkeit keinerlei Beweis dafür, dass Überlieferungen Einzelner nicht zur Argumentation herangezogen werden können.

Als der Prophet (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nach dem Hinweis Dhu-l-Jadains zögerte, geschah dies, weil er meinte, dieser habe sich geirrt, weil er es für unwahrscheinlich hielt, dass sonst niemand der Anwesenden das Gleiche beobachtet habe, darum sagte der Prophet (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu ihm, er habe weder vergessen noch das Gebet verkürzt und davon war er auch überzeugt. Niemand akzeptiert einen Hinweis, wenn er davon überzeugt ist, dass dieser falsch ist. Als aber auch andere Anwesende das Gleiche bestätigten, wurde klar, dass der Hinweis zutreffend war. So nahm der Prophet (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) diesen an und handelte danach. Mit anderen Worten, Dhu-l-Jadain war sich ebenso gewiss, wie der Prophet (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sich gewiss war, und es war nicht möglich, einem von ihnen den Vorrang zu geben, bis auch die Gefährten die Aussage Dhu-ll-Jadains bestätigten.

Was die Meinung betrifft, zahlreiche der Gefährten selbst hätten Berichte Einzelner für unerheblich angesehen, so ist es eine völlig unanzweifelbare Tatsache, dass die Gefährten (Möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) darin einig waren, dass den Hadîthen über den Propheten (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu folgen ist, seien es nun Berichte Einzelner oder nicht. Wenn nun hinsichtlich einiger Berichte überliefert wurde, sie hätten gezögert, so ist das kein Beweis dafür, dass sie Berichte Einzelner für unerheblich angesehen hätten; der Grund lag vielmehr woanders, so etwa in der Meinung, es könnte sich um eine bloße Vermutung handeln oder im Bemühen, sich vorsorglich zu vergewissern und ähnliche Gründen.

Abû Bakrs Zurückweisung des Berichts von Mughîra hinsichtlich des Erbanteils der Großmutter hatte seinen Grund nicht darin, dass dieser Bericht nur von einer einzelnen Person übermittelt wurde, sondern er zögerte, bis ihm die genaue Regelung diesbezüglich bekannt wurde, dass nämlich die Großmutter ein Sechstel erhält. er zögerte vor allem auch deswegen, weil es zu dieser Angelegenheit im Qurân keine Bestimmung gab und so dieser Bericht durch genauere Kriterien zu bestätigen war um ihm zweifellos zu folgen. Als Muhammad ibn Maslama bezeugte, dass er diese Überlieferung vom Propheten (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gehört hatte, lehnte Abû Bakr es nicht ab, dem Bericht Mughîras zu folgen. Die Bestätigung Muhammad ibn Maslamas aber ändert nichts daran, dass es sich um den Bericht eines Einzelnen gehandelt hatte, der von Abû Bakr akzeptiert worden war.

Als nun aber Umar (Möge Allâh mit ihm zufrieden sein) den Bericht von Abû Mûsâ Al-Asch`arî bezüglich der Bitte um Erlaubnis zurückwies, so deswegen, weil Abû Mûsâ nach seinem Bericht seine eigene Ablehnung diesbezüglich zum Ausdruck brachte. Darum suchte Umar nach einer Bestätigung dieses Berichtes, sodass es nicht etwa zur Verbreitung falscher Überlieferungen komme und darum entgegnete er Abû Mûsâ: „Es geht mir nicht um deine Auffassung, sondern um den Bericht über den Propheten (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) selbst.“ Was hinsichtlich Abû Bakrs gesagt wurde, kann auch hier gesagt werden. Der Bericht Abû Mûsâs stammte von einem Einzelnen, bis Abû Sa`îd sich ihm anschloss. Umar aber wollte deutlich machen, dass es wichtig sei, vorsorglich nach einer Bestätigung zu suchen.

Umar (Möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) folgte auch anderen Hadîthen, die von Einzelnen mitgeteiltt wurden. So berichtete Abû Dâwûd über Umar ibn Al-Chattâb, dass dieser sagte: „Das Blutgeld ist für die Sippe und die Frau erbt nichts vom Blutgeld ihres Mannes.“ Bis Ad-Dahâk ibn Sufjân ihm davon berichtete, dass der Prophet (Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gesagt hatte: „ … denn die Frau des Aschjam Ad-Dabâbî erbte vom Blutgeld ihres Mannes.“ So folgte Umar diesem Hadîth.

Ebenso folgte er dem Bericht von Abdurrahmân ibn Auf hinsichtlich der Pest und anderer Begebenheiten, was zeigt, dass er einen Bericht nicht deswegen ablehnte, weil dieser nur von einem Einzelnen überliefert wurde. Die Gefährten lehnten die Befolgung von Überlieferungen Einzelner und die Argumentation auf Grundlage dieser Überlieferungen nicht ab, sondern waren sich darin einig, dass diese anzuwenden seien. Wenn einige der Gefährten manchmal zögerten, so nicht deshalb, weil sie dem Bericht nicht nachkommen wollten, sondern, wie al-Amdî sagt: „Sie lehnten keinen Bericht an sich ab oder zögerten, ihm zu folgen, sondern die Angelegenheit erforderte dies bisweilen, wenn scheinbare Widersprüche auftauchten oder Bedingungen sich geändert hatten. Aber sie zögerten nicht, weil sie eine Argumentation auf Grundlage dieser Überlieferungen selbst ablehnten, denn es bestand unter ihnen Einigkeit darüber, dass jenen Berichten gemäß zu handeln ist.“

Quelle: Islamweb.net