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Der Begriff Hidschab heißt übersetzt Verhüllung und bezeichnet die islamische Frauenbekleidung. In Deutschland wird der Ausdruck meist fälschlicherweise nur auf das Kopftuch begrenzt. Doch nach islamischer Definition umfasst der Hidschab den kompletten Schambereich (aura) der Frau, d.h. den gesamten weiblichen Körper mit Ausnahme des Gesichts und der Hände. Darüber hinaus wird im Koran, der göttlichen Himmelsschrift der Muslime, auch das hidschabkonforme Verhalten beschrieben, doch dazu später mehr.

Bevor wir in die eigentliche Thematik einsteigen, sei angemerkt, dass es im Islam Verhüllungsgebote für beide Geschlechter gibt (siehe Link). In diesem Artikel jedoch wollen wir uns nur mit den Verhüllungsgeboten für die muslimische Frau (muslima) beschäftigen. Dazu analysieren wir zwei zentrale Verse im Heiligen Koran, die über die islamische Frauenbekleidung (hidschab) und das hidschabkonforme Verhalten handeln.
Vers 24:31

Im Koran lesen wir: „Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck (zinat) nicht zeigen – bis auf das, was davon sichtbar sein darf (ma zahar minha), und dass sie ihre Kopfbedeckungen (chumur) um ihre Halsausschnitte (dschujub) ziehen und ihren Schmuck niemanden zeigen außer ihren Ehemännern, ihren Vätern, (…). Und sie sollen ihre Füße nicht so stampfen, sodass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck (zinat) verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig wieder Allah zu, oh ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich seiet.“
Zinat – Alle Hilfsmittel die der Mensch nutzt, um sich damit zu verschönern, wie beispielsweise Schmuck, Kosmetika, Accessoires, Kleidung, (…).

Ma zahar minha – Dieser Satzteil (… was davon sichtbar sein darf …) bezieht auf das Gesicht und die Hände. Eine Muslima muss ihren kompletten Körper bedecken mit Ausnahme des Gesichts und der Hände.

Chumur (plural von Chimar) - Kopfbedeckungen, wie beispielsweise Kopftücher.

Dschujub (plural von Dschayb) – Halsausschnitte/Dekolletés. Vor der Offenbarung des obigen Verses bedeckten die Frauen ihren Halsbereich nicht. Die Halsausschnitte waren teilweise sehr tief geschnitten.

Erklärung zu Vers 24:31 und ergänzende Informationen

Allah beschreibt in diesem Vers, wie sich Frauen gegenüber Nicht-Mahram-Verwandten (ghayr-mahram) [1] verhalten sollen. Dabei wird deutlich, dass das sittsame Verhalten ein wichtiger Teil der islamischen Frauenbekleidung ist. Aus dem zitierten Vers lassen sich zunächst sechs Verhaltenspunkte ableiten:

Frauen sollen ihre Blicke senken; Frauen sollen ihre Keuschheit wahren und nicht zum Blickfang werden, indem sie ihren Schmuck zeigen; Frauen sollen ihren kompletten Körper bedecken (mit Ausnahme der Hände und des Gesichts); Frauen sollen mit ihren Kopfbedeckungen/Kopftüchern ihren Halsbereich bedecken; Frauen dürfen ihren Schmuck nur ihren Mahram-Verwandten (mahram) [1] zeigen; Frauen sollen ihre Füße nicht auf den Boden stampfen, um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.

Zusammengefasst können wir sagen, dass eine muslimische Frau (muslima) die Triebe und Gelüste fremder Männer nicht reizen soll. Mimik, Gestik und das gesamte Verhalten sollen nicht dazu eingesetzt werden, um unnötigerweise Aufmerksamkeit zu erwecken. Die muslimische Frau soll weder Nicht-Mahram-Verwandten (ghayr-mahram) [1] die Gelegenheit geben, um mit ihr zu flirten, noch soll sie selber durch Liebelei für eine sexuelle Spannung sorgen. Daher empfiehlt Allah den Frauen ihre Blicke zu senken und ihre Reize zu bedecken.

Gesichtsschleier (niqab) und Handschuhe im Islam

Das Bedecken des Gesichts und der Hände ist nicht verpflichtend, aber empfohlen (mustahab) und in einigen Situationen sogar verpflichtend (wadschib). Sollten beispielsweise die Hände verziert (z.B. durch Henna) und das Gesicht geschminkt (z.B. durch Make-up) oder verschönert worden sein (z.B. durch das Zupfen der Augenbrauen), müssen auch diese Körperstellen (z.B. durch Handschuhe und das Tragen eines Gesichtsschleiers [niqab]) unter bestimmten Vorraussetzungen bedeckt werden.

Diese Körperstellen zählen dann nämlich zu den Schmuckbereichen (zinat) der Frau, die bedeckt werden müssen. Genauere Informationen zu diesem Thema findet man in den religiösen Regelwerken (risala) der Vorbilder der Nachahmung (maradschi-at-taqlid).
Vers 33:59

Im Koran lesen wir: „Oh Prophet! Sprich zu deinen Frauen, Töchtern und Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder (dschilbab) reichlich über sich ziehen (yudnina ‘alay-hinna …). So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.“

Dschilbab (plural Dschalabib) – Das Wort bezeichnet ein weites Kleidungsstück, das den kompletten Körper bedeckt. Es ist vergleichbar mit einem Tschador, der als äußeres Gewand über das Kopftuch und die Kleidung getragen wird. Der Dschilbab sollte nicht verwechselt werden mit dem Chimar (Kopfbedeckung/Kopftuch), der zusammen mit der restlichen normalen Kleidung zum inneren Gewand gezählt wird.

Yudnina ’alay-hinna … - Dieses Satzteil heißt soviel wie „nah bringen“ und bezieht sich auf den Dschilbab.

Erklärung zu Vers 33:59 und ergänzende Informationen

In diesem Vers wird die richtige Art und Weise des Tragens beschrieben. Allah befiehlt Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) zuerst seine Frauen und Töchter und danach die gläubigen Frauen über den Hidschab aufzuklären. Sie sollen ihre Übergewänder (dschalabib) nicht nach Belieben tragen, sondern körpernah. Der Wind soll nicht die Möglichkeit haben ihre Gewänder anzuheben, sodass ihre Körperformen, ihre Schmuckgegenstände, (…) darunter sichtbar werden.
Schutz, Sicherheit und Frauenrechte durch den Hidschab

Am Ende des Verses wird ein wichtiger Grund für das Tragen der islamischen Frauenbekleidung angegeben: Die Frauen sollen ihren Körper verhüllen, damit sie als sittsame Frauen wahrgenommen und nicht belästigt werden.

In der vorislamischen Zeit wurden Frauen nämlich sehr schlecht behandelt. Die Männer dominierten die Gesellschaft und belästigten die Frauen nach Lust und Laune. An dieser negativen Entwicklung hatten viele Frauen Mitschuld, die sich freizügig kleideten und ihre Reize offen zur Schau stellten.

Deshalb sagt Allah im Koran (33:33) über das hidschabkonforme Verhalten: „ … stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit!“

Durch das Verhüllungsgebot (hidschab) sollten die muslimischen Frauen geschützt werden. Die islamische Frauenbekleidung erleichterte die optische Unterscheidung zwischen sittsamen muslimischen und unsittsamen Frauen. Aufdringliche Männer konnten so deutlich erkennen, dass Frauen mit korrektem Hidschab Muslimas waren. Sie hielten sich von ihnen fern und belästigten sie nicht weiter, da sie wussten, dass Muslimas nichts vom Flirten hielten. Macho-Sprüche und lustvolle Blicke würden von diesen Frauen nicht erwidert werden.

Der Hidschab trug wesentlich dazu bei, dass muslimische Frauen eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz erfuhren. Der Islam schenkte den Muslimas ein neues Selbstwertgefühl. Sie wurden zunehmend respektiert, weil sie ihre Reinheit und Keuschheit bewahrten und sich gegen die Diskriminierung ihres Geschlechts wehrten.
Zusammenfassende Analyse der Koranverse 24:31 und 33:59

Eine muslimische Frau bedeckt ihre Kopfhaare, ihren Hals- und Brustbereich mit einem Chimar (Kopftuch/Mütze/Hut/…) und ihren restlichen Körper mit normaler Kleidung. Über dem Chimar und der normalen Kleidung trägt sie als Übergewand einen schlichten Dschilbab (Tschador/Abaya/…), um ihre Körperkonturen, ihren Schmuck, (…) zu bedecken. Die Hände und das Gesicht dürfen unbedeckt bleiben, es sei denn ihre Bedeckung stellt eine Notwendigkeit dar [2].
Freie Kleiderwahl bei Einhaltung der Kriterien

Der Islam schreibt keine bestimmten Kleidungsstücke vor. Eine muslimische Frau muss nicht unbedingt als Kopfbedeckung (chimar) ein Kopftuch und als Übergewand (dschilbab) einen Tschador tragen. Sie kann stattdessen auch eine Wollmütze, einen Schal und einen Mantel tragen. Bei der Kleiderwahl ist die Frau vollkommen frei, solange die Kriterien der islamischen Bekleidungsvorschriften eingehalten werden.

So ist es nicht verwunderlich, dass man im Iran als Dschilbab den Tschador, in Afghanistan den Tschaderi, in arabischen Ländern die Abaya, in Pakistan den Parda und in afrikanischen Staaten den Buibui trägt.

Das ist der dynamische Aspekt des islamischen Rechts (scharia). Der Islam berücksichtigt die jeweilige Landeskultur und ermöglicht so auch die optische Integrität in die Gesellschaft bei Einhaltung der göttlichen Gesetze.

Autor: Hessam Kordian

Fußnoten


[1] Die Mahram-Verwandten der Frau sind ihr Ehemann, Vater, Großvater, Urgroßvater usw., Sohn, Enkel, Urenkel usw., Schwiegervater, Schwiegersohn, Stiefsohn, Bruder, Neffe (Sohn des eigenen Bruders oder Schwester), Onkel (Bruder des Vaters oder der Mutter) und Milchbruder.

[2] Verzierte Hände (z.B. durch Henna) und ein geschminktes (z.B. durch Make-up) oder verschönertes (z.B. durch das Zupfen der Augenbrauen) Gesicht müssen unter bestimmten Vorraussetzungen ebenfalls bedeckt werden (z.B. durch Handschuhe und das Tragen eines Gesichtsschleiers [niqab]). Diese Körperstellen zählen dann nämlich zum Schmuck (zinat) der Frau. Genauere Informationen zu diesem Thema findet man in den religiösen Regelwerken (risala) der Vorbilder der Nachahmung (maradschi-at-taqlid).


Quellen:Link- und Literaturverzeichnis