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1. Sharh vom Hadith über Al-Istikharah
Im Sahih von Al-Bukhaarii –رحمهالله- wurde von Qutaibah Ibn Sa’iid überliefert, der sagte: 'Abdurrahman Ibn Abil Mawaal berichtete uns von Ibn Al-Munkadir, von Jaabir Ibn 'Abdillaah –رضياللهعنهما- der sagte: „Der Gesandte Allaahs –وسلم- عليهاللهصلى- lehrte uns Al-Istikhaarah so, wie er uns die Suurah aus dem Qur’aan lehrte, er sagte: „Wenn einer von euch eine Angelegenheit im Sinne hat, so soll er zwei Raka’at außerhalb seines Pflichtgebetes verrichten und danach sagen: „O Allaah, wahrlich ich bitte Dich um das Beste durch Dein Wissen und ich bitte Dich um Kraft durch deine Allmacht und ich bitte Dich um Deine großartige Gnade, denn wahrlich Du bist Mächtig und ich besitze kein Wissen und Du bist der Kenner des Verborgenen. O Allah, wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit (man nennt hier sein Anliegen …), gut für mich ist in Bezug auf meine Religion, mein Leben und den Ausgang meiner Angelegenheit – oder erst auch: das jetzige (meiner Angelegenheit) und ihr späteres -, dann bestimme sie für mich und erleichtere sie für mich, danach segne sie für mich. Und wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit schlecht für mich ist, in Bezug auf meine Religion, mein Leben und den Ausgang meiner Angelegenheit – oder er sagt auch: das jetzige (meiner Angelegenheit) und ihr späteres -, dann halte sie von mir fern, und halte mich fern von ihr und bestimme für mich das Gute wo immer es auch sei, danach stelle mich damit zufrieden.“ Und dies ist der authentischste Hadiith, der über das Al-Istikhaarah-Gebet überliefert wurde. Es wurde im Kapitel von Abu Ayyuub, Ibn Mas’uud, Ibn 'Abbaas und 'Abdullaah Ibn 'Umar –رضياللهعنهمأجمعين- überliefert und es gibt keinen einzigen von diesen Ahaadiith über die Erwähnung von zwei Raka’at, bis auf den Hadiith von Jaabir Ibn 'Abdillaah –رضياللهعنهما-.

Auf Arabisch:

"اللَّهُمَّإِنِّيأَسْتَخِيرُكَبِعِلْمِكَ, وَأَسْتَقْدِرُكَبِقُدْرَتِكَ, وَأَسْأَلُكَمِنْفَضْلِكَالْعَظِيمِ, فَإِنَّكَتَقْدِرُوَلَاأَقْدِرُ, وَتَعْلَمُوَلَاأَعْلَمُ, وَأَنْتَعَلَّامُالْغُيُوبِ, اللَّهُمَّإِنْكُنْتَتَعْلَمُأَنَّهَذَاالْأَمْرَ, ثُمَّيُسَمِّيحَاجَتَهُ, خَيْرٌلِيفِيدِينِيوَدُنْيَايَوَمَعَاشِيوَعَاقِبَةِأَمْرِيفَاُقْدُرْهُلِي, وَيَسِّرْهُلِي, ثُمَّبَارِكْلِيفِيهِ, وَإِنْكُنْتَتَعْلَمُأَنَّهَذَاالْأَمْرَ...شَرٌّلِيفِيدِينِيوَدُنْيَايَوَمَعَاشِيوَعَاقِبَةِأَمْرِيفَاِصْرِفْهُعَنِّيوَاِصْرِفْنِيعَنْهُ, ثُمَّاُقْدُرْلِيَالْخَيْرَحَيْثُمَاكَانَ, ثُمَّرَضِّنِيبِهِ


Das was in
Rot markiert ist bedeutet: Dann (also an dieser Stelle) erwähnt man sein Anliegen.

 

Deutsche Aussprache hier

Über Diesen Hadiith, auch wenn er in Sahiih Al-Bukhaarii vorzufinden ist, hat eine Gruppe der Imaame geredet und stachen auf den Tafarrud von 'Abdurrahmaan Ibn Abil Mawaal über Ibn Al-Munkadir, […] doch hat eine große Gruppe der Leute des Wissens 'Abdurrahmaan Ibn Abii Al-Mawaal als vertrauenswürdig eingestuft, davon Al-Imaam Yahya Ibn Ma’iin … Und Al-Bukhaarii stufte diese Nachricht (Khabar) als authentisch (Sahiih) ein, obwohl es nur durch diesen Weg überliefert wurde. Al-Imaam Abuu 'Iisaa (At-Tirmidhii) –رحمهالله- erwähnte in seinem Jaami‘, dass dieser Khabar Hasan-Sahiih ist. Und wenn ein großer Imaam von den Imaamen von einem der Überlieferer als Sahiih einstuft, auch wenn der Hadiith nur durch diesen (einen) Weg überliefert wurde, so ist dies ein Tauthiiq (توثيق ihn als vertrauenswürdig, Thiqah einstufen ثقة) für diesen Überlieferer […]. So sehen wir, das Al-Bukhaarii von Abdurrahmaan Ibn Abil Mawaal als Sahiih einstufte, und dies ist auch so. Er ist nämlich vertrauenswürdig (Thiqah), denn ihm liegen die Bedingungen des Tauthiiq vor:

  1. Von ihm überlieferte eine Menge an Vertrauenswürdigen (Thiqaat).
  2. Die Stärke (o. Standhaftigkeit) seiner Überlieferungen.
  3. Es gibt nichts Verwerfliches von seinen Tafarrud (das nur er der Überlieferer in diesem Isnaad ist)
  4. Die Forschung der Imaame über seinen Tauthiiq, wie (von) Ibn Ma’iin, Al-'Uqailii und eine Gruppe.
  5. Der Taṣḥīḥ (etwas als Sahih einstufen) seines Hadiith‘s von den großen Imaamen, wie Al-Bukhaarii, At-Tirmidhii, Ibn Hibbaan und eine Gruppe.
  6. Das absolute Verbot. Und dies ist das Bekannte von der Rechtschule Imaam Ahmad's, Abuu Haniifah's und anderen.
  7. Die Erlaubnis. Dies ist die Aussage Ahmad's in einer von zwei Überlieferungen. Und es ist die Rechtschule Ash-Shaafi'ii's und die Auswahl von Shaikhul Islaam Ibn Taimiyah und Ibn Al-Qayyim.
  8. Die Erlaubnis einiger Formen und der Verbot anderer Formen.

So gibt es keinen Einwand gegen Al-Bukhaarii im Bezug auf diesen Khabar in seinem Sahih-Werk.

2.
Der Grund, dass der Prophet – وسلم- عليهاللهصلى - den Sahaabah das Istikhaarah wie den Qur’aan beibrachte ist, dass Istikhaarah sich gemäß den Bedürfnissen wiederholt. So ist der Gesichtspunkt der Ähnlichkeit die Wiederholung (تكرار) (Also das man es wiederholt benötigt).

3.
Das Istikhaarah-Gebet ist eine Sunnah und keine Pflicht (واجبة), obwohl das Äußere des Hadiiths die Verpflichtung zeigt: „Wenn (إِذَا) einer von euch eine Angelegenheit im Sinne hat, so soll er zwei Raka’at verrichten.“ "إِذا" ist ein Adverb für das, was in der Zukunft geschieht, im Gegensatz zu "إِذْ", denn dies ist für die Vergangenheit.
„So soll er Raka’at verrichten (
فليركع)“. Das "الفاء" ist eine Verbindung für die Antwort der Bedingung und das Fundament (الأصل) im Befehl (أمر) ist die Verpflichtung (الوجوب). Wenn man also eine Sache im Sinn hat, so muss (يجب) man sich zum Istikhaarah-Gebet beeilen. Dies ist das Offenkundige vom Zusammenhang dieses Hadiith’s. Die Imaame jedoch trugen den Befehl (أمر) als geliebt (مستحب, استحباب), weil dies ein Nutzen vom Diesseits ist. So wird gesagt, dass das Istikhaarah-Gebet geliebt ist, wenn ihn eine Sache interessiert, oder ein Bedürfnis zu ihm kommt.
Seine - وسلم- عليهاللهصلى - Worte: „eine Angelegenheit (hier: الأمر), Al-Amr bekam hier den Artikel mit "الألف" und "اللام". Umfasst es also jede Sache? Natürlich nicht! Weil es nicht geht, dass man Al-Istikhaarah für das Pflicht-Gebet macht, da es eine Pflicht (واجب) ist und es geht auch nicht für andere verpflichtende Dinge (الواجبات). Andere Shurraah (Erklärer) erwähnten, dass man auch keinen Istikhaarah für die geliebten Dinge (المستحبات) machen kann. Darin ist besteht jedoch Zweifel, weil das Istikhaarah bzgl. der geliebten Dinge nicht wegen der Sache selbst gemacht wird. Z. B. wer Hajj* oder Umrah machen will, betet kein Istikhaarah wegen dem Vorzug vom Hajj oder Umrah, dies ist ein Fehler, denn der Vorzug vom Hajj und der Umra ist mit Ijmaa‘ bekannt und darauf weist der Qur’aan und die Sunnah hin. Vielmehr bete ich Istikhaarah, ob mein Bleiben und mein Nutzen in meinem Land und meine Gehorsamkeit zu meinen Eltern besser als der Hajj ist, oder ob mein Hajj besser ist. Das Istikhaarah besteht also aus zwei Dingen, welche davon besser als die andere ist. […]

*Natürlich meinte hier der Sheykh einen freiwilligen Hajj und nicht die Pflicht.

4. Über das Istikhaarah-Gebet in den verbotenen Zeiten* (أوقاتالنهي)
Der Prophet - وسلم- عليهاللهصلى - sagte: "Wenn einer von euch eine Angelegenheit im Sinne hat, so soll er zwei Raka’at verrichten." Das Offenkundige davon bedeutet sogar in den verbotenen Zeiten, weil der Prophet - وسلم- عليهاللهصلى - die verbotenen Zeiten nicht ausschloss. Die Fuqahaa' -رحمهمالله- waren sich nach (folgenden) Rechtschulen uneinig, über das Urteil des Verrichtens von Gebeten, die eine Ursache haben in den verbotenen Zeiten:

Richtig in dieser Angelegenheit (المسألة) ist, dass die Gebete aus Gründen in den verbotenen Zeiten erlaubt sind. Und uns bleibt die Frage: Was sind die Gebete aus Gründe? Die Antwort ist: Es sind die, wessen Zeit durch das Vergehen der Zeit vergeht, weil die Zeit einiger Dinge nicht durch das Vergehen der Zeit vergeht, so kann man diese in der Zukunft nachholen.
Was das Verrichten des Istikhaarah-Gebets in den verbotenen Zeiten angeht, so gibt es darin eine Erläuterung: Wenn das Istikhaarah-Gebet eilig (zu verrichten) ist und die Zeit ist in einer verbotenen Zeit, so gibt es kein Hindernis es zu verrichten, doch wenn man das Istikhaarah-Gebet bis zum Vergehen der verbotenen Zeit verspäten kann, so muss (يجب) man das Istikhaarah-Gebet verspäten, da es dann nicht mehr zu den Gebeten gehört, die einen Grund haben.

*Die Zeiten in denen es verboten ist zu beten: Nach dem Fajr bis Sonnenaufgang, kurz vor dem Zuhr und nach dem Asr bis Sonnenuntergang (Admin).

5. Der Prophet –وسلم- عليهاللهصلى- sagte: „So soll er zwei Raka’at verrichten.“ Das kleinste Istikhaarah-Gebet besteht aus zwei Raka’at.

„Außerhalb des Pflichtgebetes.“ So ist es nicht richtig, dass du Istikhaarah nach dem Pflichtgebet machst. Und davon versteht man, dass Al-Isikhaarah im freiwilligen Gebet (
النافلة) geht, auch wenn es Raatibah ist. Und dies haben mehrere von den Leuten des Wissens erlaubt, so sagten sie: „Es ist kein Problem das Raatibah(-Gebet) und das Istikhaarah (-Du’a) in einem Gebet zu vereinen.“

Es wird auch gesagt, dass es verboten ist, weil das Istikhaarah-Gebet eine relative Raatibah (
راتبةمقيدة) ist und das Raatibah-Gebet (auch) eine relative Raatibah ist. So kann man nicht zwischen zwei relativen Raatibahs vereinen, so wie man nicht vier (Rakaat) vor Zuhr mit zwei Rakaat mit einer einzigen Absicht (نية) vereinen kann. Jedoch wird gesagt, dass das Isikhaarah-Gebet keine Raatibah ist, vielmehr gehört sie zu den (Gebeten), welche aus Gründen (gemacht werden) (ذواتالأسباب). [] So kann man es (Istikhaarah) nicht in die Rawaatib einfügen, und dies ist stärker.

6. Wann spricht der Betende die Du'a von Al-Istikhaarah?
Der Prophet – وسلم- عليهاللهصلى - sagte: „Dann (ثم) soll er sagen: O Allaah …“ Dies (so zu sagen) ist geliebt und die Sunnah ist, dass man das Istikhaarah mit dem, was überliefert wurde spricht.
Das Offenkundige des Hadiith’s ist, dass die Du’a nach dem Gebet gesprochen wird, weil „ثم“ die Reihenfolge (ترتيب) mitteilt im Gegensatz zum „الواو“. Dies ist die erste Meinung und diese ist, dass das Istikhaarah(-Du’a) nach dem Salaam (السلام) vom Gebet gesprochen wird.
Die zweite Meinung
ist, dass die Istikhaarah(-Du’a) nach dem Tashahhud (التشهد) und vor dem Salaam gesprochen wird. Dies ist die Auswahl von Sheykhul Islaam Ibn Taimiyah –rahimahullaah- und dies aus zwei Gründen:
1. Weil dies die Stelle des Du’a ist.
2. Weil man immer noch im Gebet ist.
Und dies ist einfacher für den, der die Du’a von Al-Istikhaarah nicht auswendig gelernt hat, sodass man es auf einem Blatt schreiben kann und es nach dem Tashahhud von dem Blatt ablesen kann.
Die dritte Meinung
in dieser Angelegenheit ist, dass die Du’a vom Istikhaarah in der Niederwerfung (السجود) gesprochen wird, weil die Niederwerfung die Stelle der Du’a und des Erhörens (der Du’a) ist. Und im Sahiih-Werk von Imaam Muslim wurde von Suhail Ibn Abi Saalih, von seinem Vater, von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet – وسلم- عليهاللهصلى - sagte: „Der Diener ist seinem Herrn am nächsten in der Niederwerfung.“ So ist es geliebt (مستحب) die Du’a von Al-Istikhaarah in der Niederwerfung zu machen.
Die vierte Meinung
in der Angelegenheit ist, dass die Du’a von Al-Istikhaarah in der Verbeugung (الركوع) zu machen ist. Doch das Offenkundigste in dieser Angelegenheit, und das Wissen ist bei Allaah, ist, dass die Du’a von Al-Istikhaarah in der zweiten Niederwerfung (السجدةالثانية) von der letzten Rak'ah (الركعةالأخيرة) gemacht wird.

Doch wenn man es nach dem Tashahhud und vor dem Salaam macht, so ist es gut (جيد). Und wenn man es nach dem Salaam macht, so ist es auch gut (جيد), doch wenn man es davor (vor dem Salaam und nach dem Tashahhud) macht, so ist es besser. Und wenn man es vor diesen beiden macht (also in der zweiten Niederwerfung von der letzten Rak'ah), so ist es das Beste in dieser Angelegenheit (المسألة).

7. Al-Istikhaarah ist zulässig für den, der in einer Sache unentschlossen ist. Wenn man also in einer Sache entschlossen ist, so ist Al-Istikhaarah nicht zulässig (مشروع), weil der Prophet وسلم- عليهاللهصلى- sagte: „Wenn einer von euch eine Angelegenheit im Sinne hat.“ Es wird gesagt, dass man Istikhaarah macht (oder machen soll/kann), auch wenn man in einer Angelegenheit entschlossen ist, weil Al-Istikhaarah vielleicht die Entschlossenheit aufhebt. Einige der Salaf wurden gefragt: „Wie hast du deinen Herrn erkannt?“ Sie sagten: „Durch Seine Aufhebung der Entschlossenheit.“

8.
Kommt die Beratung (الاستشارة) vor Al-Istikhaarah oder Al-Istikhaarah vor der Beratung? Richtig ist, dass Al-Istikhaarah vor der Beratung kommt, weil die Beratung (hier: المشورة) vielleicht mit dem, worüber man Al-Istikhaarah betet übereinstimmt. Wenn man dann die Beratung akzeptiert, so ist es infolgedessen, dass man Al-Istikhaarah betete. Allaah gibt dann Erfolg (توفيق), dass man sich berät. Es wird auch gesagt: „Bereuen wird keiner, der den Schöpfer um die richtige Wahl (Istikhaarah) bittet, sich bei der Schöpfung berät und auf den Gestalter –جلوعلا- vertraut.“

9. Das Wiederholen von Al-Istikhaarah ist zulässig, wenn sich nichts ergeben hat. Bei Ibn As-Sunnii (oder As-Sinnii) wurde das Verrichten vom Istikhaarah-Gebet sieben Mal überliefert, doch dies ist sehr verwerflich (منكر) (Wahrscheinlich überliefert und nicht die Tat selbst, aber Allaah weiß es am besten). Jedoch wurde im Sahiih-Werk von Imaam Muslim von 'Abdullaah Ibn Az-Zubair –رضياللهعنه- überliefert, als er sich für den Abbau (هدم) der Ka’bah entschloss, dass er sagte: „Ich bitte meinen Herrn drei Mal um die richtige Wahl (Istikhaarah)!“ So gibt es für das Wiederholen von Al-Istikhaarah kein Hindernis, wenn sich nichts ergeben hat. Es ist auch kein Problem es mehr als drei Mal zu wiederholen. Wenn sich dann etwas zeigt, so gibt es keinen Anlass Al-Istikhaarah zu wiederholen.

10.
Der Prophet – وسلم- عليهاللهصلى - sagte: „O Allaah, wahrlich ich bitte Dich um das Beste durch Dein Wissen.“ Hier ist die Bestätigung der Eigenschaft des Wissens von Allaah –تعالى- und die Ahlus Sunnah wal Jamaa’ah (أهلالسنةوالجماعة) bestätigen die Eigenschaften Allaahs –ta’ala- vielmehr als Bestätigung ohne Tamthiil* und als Ehrung ohne Ta’tiil**, weil nichts Allaah –تعالى- gleich ist, weder in seinem Wesen (ذاته) noch in seinen Eigenschaften (صفاته) noch in seinen Taten (أفعاله); und Er ist der Allhörende, der Allsehende. Allaah –تعالى- sagte: http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_left.png" >„Nichts ist Ihm gleich; und Er ist der Allhörende und Allsehende.“http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_right.png" > [42:11] Die Ashaa’irah (الأشاعرة) bestätigen das Wissen Allaahs –جلوعلا-, doch was den Mu’tazilah (المعتزلة) angeht, so sagen sie: „Allwissend (عليم) ohne Wissen (علم), Allhörend (سميع) ohne Gehör (سمع), Allsehend (بصير) ohne Blick (بصر) .“ Dies ist nach dem Shar‘ und dem Verstand (العقل) falsch! So gehört zu Seinen –تعالى- Eigenschaften das Wissen.
Er ist der Allwissende, Er umfasst Wissen mit dem, was auf der Welt von Geheimem und Offenkundigem ist.
Und alles gehört zu Seinem Wissen –سبحانه-, so ist Er der Allwissende und nicht der Vergessliche.
Er -سبحانه- weiß alles: http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_left.png" >„ …damit ihr wisst, dass Allah zu allem die Macht hat und dass Allah ja alles mit Seinem Wissen umfasst.“http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_right.png" >[65:12] http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_left.png" >„Und Er ist der Allwissende und Allweise.“http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_right.png" >[66:2]http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_left.png" >„Und Allah weiß über alles Bescheid.“http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_right.png" > [33:40, 48:26]http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_left.png" >„Allah weiß über alles Bescheid.“http://www.ahlu-sunnah.com/images/misc/brace_right.png" > [2:282, 4:176, 24:35 und 64, 49:16, 64:11] Es gibt noch weitere Beweise, welche die Bestätigung der Eigenschaft des Wissens von Allaah –تعالى- beweisen. Ahlus Sunnah bestätigt alles, was im Buch (Al-Qur‘aan) und in der Sunnah überliefert wurde.
* Die Eigenschaften nicht mit den der Geschöpfe vergleichen
** Die Wirkung der Eigenschaft aufheben

11.
Er – وسلم- عليهاللهصلى - sagte: „Und ich bitte Dich um Kraft durch Deine Allmacht.“ Darin ist die Bestätigung der Eigenschaft der Allmacht (oder Kraft) von Allaah –تعالى-.

12.
Er – وسلم- عليهاللهصلى sagte (weiter): „Und ich bitte Dich um Deine großartige Gnade.“ In diesen Sätzen findest du, vor dem Beginn des Istikhaarah (um die richtige Wahl bitten), die Erhabenheit dieser Sharii’ah und die Erhabenheit dieses edlen Propheten, weil er diese Sätze vor dem Beginn vom Istikhaarah vorzog, aus Ehrung zu Allaah und aus Anerkennung Seiner Allmacht und Seines Wissens und aus Ergebenheit vor Ihm, denn der Diener braucht Allaah –جلوعلا-. So akzeptiert er, dass Allaah Allwissend ist, und er akzeptiert, dass Allaah Allmächtig ist, und er akzeptiert, dass Allaah der Verantwortliche ist, sodann bringt er seine Angelegenheit dar.

13. 
Wir lernen von dem, was vorausging, dass man den passenden Namen, wenn man Ihn –تعالى- um etwas bittet, auswählt. Wenn der Mensch also Allaah –جلوعلا- um Versorgung (الرزق) bittet, so soll er Allaah –جلوعلا- mit seinem Namen „Ar-Razzaaq الرزاق (der Versorger)“ anflehen, und wenn er Allaah um Barmherzigkeit (الرحمة) bittet, so soll er ihn mit seinem Namen „Ar-Rahiim الرحيم (der Barmherzige)“ anflehen usw.


Von Sheykh Suleymaan bin Naasir Al-'Alwaan -
فكاللأسرهوأسرعبخلاصه-

والحمدللربالعالمين

Vergesst mich nicht in eurer Du'a!

قالالشيخسليمانالعلوان - فكاللهأسره - ( بقدرِمانخَذلإخْوَاننانُخذَل )ا
"In dem Maß, in dem wir unsere Brüder im Stich lassen, werden wir im Stich gelassen." [Shaikh Sulaiman Al-'Alwaan]

http://www.ahlu-sunnah.com

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